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   OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06   

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https://dejure.org/2007,3660
OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06 (https://dejure.org/2007,3660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2007 - 11 U 71/06 (https://dejure.org/2007,3660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 11 U 71/06 (https://dejure.org/2007,3660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Strafgefangenen auf Unterlassung der Bereithaltung eines Archivbeitrages im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; KUG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; KUG § 22
    Zur Persönlichkeitsverletzung eines Straftäters durch einen den Täter identifizierenden Online-Artikel über die Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Online-Archivierung identifizierender Wortberichterstattung über Straftäter zulässig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen eine identifizierende Berichterstattung über einen Mordfall; Schutz verurteilter Straftäter vor einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung durch die Medien; Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentfaltung durch eine ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Erst recht ist die Breitenwirkung eines in einem Online - Archiv zum Abruf bereit gehaltenen kurzen Artikels in der Regel nicht mit derjenigen einer öffentlichen Berichterstattung vergleichbar ( so auch OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 Az: 15 W 60/05, Anlage Ag 4 ).

    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).

    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft ( KG, Beschl. V. 19.10.2001, 9 W 132/01; OLG Frankfurt a.a.O. ).

  • LG Hamburg, 07.11.2006 - 324 O 521/06

    Archiv-Privileg gilt nicht für Online-Archive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Soweit sich der Kläger im Parallelverfahren auf ein Urteil des LG Hamburg v. 01.11.2006 bezieht (Az: 324 O 521/06), ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Im Lebach - Urteil hat das Bundesverfassungsgericht lediglich festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht vor einer zeitlich unbeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre Schutz bietet (BVerfGE 35, 202).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Entscheidend ist aber stets, in welchem Maß eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann ( BVerfGE 97, 391; BVerfG NJW 2000, 1860 ).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 54/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Überwachungs- und Löschungspflichten für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird ( Beschluss v. 20.09.2006, 16 W 56/06 ).
  • OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07

    Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85

    Marianne Bachmeier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Bei einer besonders spektakulären, aufsehenerregenden Tat kann die namentliche Erwähnung des Täters auch noch viele Jahre später zulässig sein (OLG Hamburg, AfP 1987, 518; Wenzel/Burkhardt a.a.O. Rn. 204; Soehring, Presserecht,3. Aufl., Rn.19.29).
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4.2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über

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  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06; Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08

    Anspruch eines wegen Mordes an einem Prominenten verurteilten Deutschen auf

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel ­ noch ­ ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsver- 10 letzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels

    Deshalb ist es vorliegend unerheblich, ob die - nicht streitgegenständliche - Ausstrahlung der Fernsehdokumentation rechtswidrig war oder nicht; vielmehr kommt es allein darauf an, ob die beanstandete Sendeankündigung als solche das Persönlichkeitsrecht des Klägers in nicht mehr hinnehmbarer Weise beeinträchtigt hat (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 8. Mai 2007, Az. 11 U 71/06 und 72/06).
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel ­ noch ­ ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel ­ noch ­ ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 U 6/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Rechtmäßigkeit der Herausgabe von

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